Ergänzende Betreuung

Das Land Baden-Württem­­­berg garantiert in der Verlässlichen Grundschule eine verbin­d­­­li­che Unter­richts­­­zeit von der 2. bis 5. Schul­­­stunde.

Für Familien mit einem weiteren Betreu­ungs­­­­­be­darf bietet die Stadt Karlsruhe in der 1., 6. und 7. Schul­­­stunde eine bedarfs­­­ge­rechte Betreuung für Kinder an Grund­­­schu­len an.

Ergänzende Betreuung

Eltern von Grund­­­schul­kin­­dern haben die Möglich­keit, das freiwil­­­lige Angebot der Ergän­­­zen­­­den Betreuung der Stadt Karlsruhe an Schultagen in der Zeit von

7:30 bis 13 Uhr oder 7:30 bis 14 Uhr

an fast allen Karlsruher Grund­­schu­len in Anspruch zu nehmen.

Bis zum Unter­richts­­be­­ginn und nach dem Ende des Unter­richts können die Kinder an einem pädago­gisch quali­­fi­­zier­ten, bedarfs­­ge­rech­ten und flexiblen Gruppen­an­­ge­­bot in der Regel an der Schule teilnehmen. Das Betreu­ungs­­an­­ge­­bot wird grund­sätz­lich von einer pädago­gi­­schen Fachkraft angeleitet.

Eltern haben Planungs­­­si­cher­heit durch zeitliche, personelle und pädago­gi­sche Verläss­lich­keit der Betreu­ungs­­­grup­­pen.

In der Ergän­zen­den Betreuung beschäf­ti­gen sich die Kinder mit alters­ge­mä­ßen und sinnvollen, spiele­ri­­schen und freizeit­­be­­zo­­ge­­nen Aktivi­tä­ten. Dabei werden elemen­ta­re Sozia­­ler­fah­run­­gen und positive Gruppe­­ner­le­b­­nis­se vermittelt.

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